Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Ist Ihr Fensterschaden auf Grund von Einbruchversuchen, Witterungseinflüssen oder durch Verschleiß entstanden? Unsere Monteure beheben den Schaden fachgerecht und schnell. Im Mittelpunkt stehen bei uns Ihre Sicherheit, und eine kostengünstige Wiederherstellung des Idealzustandes. Rufen Sie uns an, wir sind schnell vor Ort um die Reparatur vorzunehmen und den Schaden zu beheben.
Inspektion und Pflege
Fenstergläser putzen kann eigentlich jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer. Das Pflegen der Beschläge wird schon etwas komplizierter. Ganz schwierig wird die Sache, wenn zum Beispiel die Beschläge millimetergenau zu justieren sind, um die volle Funktionsfähigkeit des Fensters beizubehalten Lassen Sie defekte Bauteile umgehend von einem Fachbetrieb austauschen Ihre Fenster sollten in regelmäßigen Abständen (empfohlen wird ein Intervall von 2 Jahren) von einem Fachbetrieb überprüfen und einstellen
Schließkraftmessung von kraftbetätigten Fenster Türen und Toren
Damit Unfälle sich so selten wie möglich ereignen und, sollte es zu einem Unfall kommen, wenigstens allzu schwere Verletzungen vermieden werden, hat der Gesetzgeber einige Regelungen bezüglich des betrieblichen Alltags aufgestellt. Dem Gesetzgeber ist daran gelegen, dass Gefahrenquellen vermieden werden und durch regelmäßige Wartungsarbeiten sichergestellt wird, dass betriebliches Equipment funktionstüchtig und gefahrlos in Betrieb genommen werden kann.
„Kraftbetätigte Türen Tore und Fenster müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.“ (ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-1)
Wir haben die nötige Sachkunde um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Prüfungen gemäß DIN EN 13241, 12604, 12453, 12635 Automatische Türsysteme: EN 16005 sowie DGUV 208-022 durchzuführen.
Überprüfung Rauch- und Wärmeabzug sowie Brandschutzklappen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) müssen im Brandfall zu jeder Zeit zuverlässig reagieren. So können Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Die Funktionstüchtigkeit und das Zusammenwirken aller Baugruppen wird bei der regelmäßigen Wartung überprüft. Die Wartung ist für den Betreiber von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen eine Pflicht. Diese Wartungs- und Instandhaltungspflicht ergibt sich aus verschieden gesetzlichen Normen, Bauvorschriften und den bauaufsichtlichen Zulassungen der einzelnen Anlagen bzw. Geräte. In Deutschland sind das im Wesentlichen: DIN 18232 Teil 2, DIN EN 12101 Teil 2, Musterprüfverordnung (MPrüfVO), Technische Prüfverordnung – TPrüfVO, Musterbauordnung (MBO). Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben bzw. Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt. Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) müssen mindestens einmal jährlich durch ein sachkundiges Fachunternehmen geprüft werden. Diese Prüfung ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren.